SVS, 18,5 % Beitragssatz, Korridorpension ab 62 und Ausgleichszulage: alles über die Pension für Selbständige und Gewerbetreibende in Österreich.
65 / 60
Regelpensionsalter (M / F)
18,5 %
Pensionsbeitragssatz
~1 218 €
Ausgleichszulage (Minimum)
62 Jahre
Korridorpension (40+ Jahre)
In Österreich sind alle Selbständigen (Gewerbetreibende mit Gewerbeberechtigung und Neue Selbständige über der Geringfügigkeitsgrenze von ~6 221 €/Jahr) pflichtversichert bei der SVS (Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen), die 2020 aus der Fusion von SVA und SVB hervorgegangen ist.
Die SVS betreut alle österreichischen Selbständigen in der Pensions-, Kranken- und Unfallversicherung. Sie verwaltet die Beiträge, berechnet die Ansprüche und zahlt die Leistungen aus. Die Pflichtversicherung beginnt automatisch mit der Gewerbeanmeldung oder dem Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze für Neue Selbständige.
Selbständige zahlen 18,5 % des erklärten Einkommens mit Mindest- und Höchstbemessungsgrundlage:
Mindestbeitragsgrundlage: ~518,44 €/Monat (2024)
Höchstbeitragsgrundlage: ~7 070 €/Monat (2024)
Selbständige mit mindestens 40 Beitragsjahren können ab 62 in Pension gehen. Pro vorgezogenem Jahr werden 4,2 % abgezogen (max. 12,6 % bei 3 Jahren).
Wer in mindestens 10 der letzten 20 Jahre Schwerarbeit geleistet hat, kann ab 60 mit reduzierten Abschlägen in Pension gehen. Betrifft vor allem Handwerker und körperlich arbeitende Berufe.
Die Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge ist ein privates Vorsorgeinstrument mit einer staatlichen Prämie von ~4,25 % auf die jährlichen Einzahlungen (Obergrenze ~2 987 €/Jahr, 2024). Kapitalerträge sind steuerfrei.
Die Betriebliche Vorsorge steht auch Selbständigen über kollektive oder individuelle Verträge zur Verfügung.
Nutzen Sie die staatliche Prämie (~4,25 %) und die Steuerfreiheit der Kapitalerträge. Zahlen Sie den Jahreshöchstbetrag ein.
Ab 40 Beitragsjahren ist ein Pensionsantritt mit 62 möglich. Berechnen Sie die Auswirkung der Abschläge (4,2 %/Jahr) auf Ihre monatliche Pension.
Fordern Sie regelmäßig Ihren Pensionskonto-Auszug bei der SVS an, um alle Beitragszeiten zu überprüfen.
Liegt Ihre Pension unter ~1 218 €/Monat (Alleinstehende, 2024), wird die Differenz durch die Ausgleichszulage automatisch aufgestockt.
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