Deutsche Rentenversicherung, Rürup-Rente und Künstlersozialkasse: alles über die Altersvorsorge der Selbständigen. Regelaltersgrenze 67, Beitragssatz 18,6 %.
67 Jahre
Regelaltersgrenze
18,6 %
Beitragssatz
27 566 €/Jahr
Max. Rürup-Rente Abzug
~924 €/Monat
Grundsicherung im Alter
In Deutschland sind die meisten Selbständigen NICHT pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das ist eine wesentliche Besonderheit des deutschen Systems im europäischen Vergleich.
Einige Selbständige sind jedoch pflichtversichert bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV): Handwerker in der Handwerksrolle, Lehrkräfte, Hebammen, Künstler und Publizisten (über die KSK) sowie Selbständige mit nur einem Auftraggeber.
Jeder nicht pflichtversicherte Selbständige kann der DRV freiwillig beitreten. Der monatliche Beitrag reicht von ~96,72 € (Mindestbeitrag) bis ~1 357,80 € (Höchstbeitrag) in 2024. Dies eröffnet Ansprüche auf die Altersrente und Rehabilitationsleistungen.
| Wer ist pflichtversichert? | Wer kann sich freiwillig versichern? |
|---|---|
| Handwerker (Handwerksrolle) | Freiberufler (IT, Consulting, etc.) |
| Künstler & Publizisten (KSK) | Gewerbetreibende |
| Lehrkräfte, Hebammen | E-Commerce, Online-Dienstleistungen |
| Arbeitnehmerähnliche Selbständige (1 Auftraggeber) | Gastronomie, Einzelhandel |
Die Rürup-Rente ist das beliebteste Altersvorsorgeprodukt bei deutschen Selbständigen. Sie wurde 2005 eingeführt und bietet erhebliche steuerliche Vorteile.
Funktionsweise: flexible Einzahlungen, lebenslange Rente ab 62 Jahren, nicht übertragbar und nicht kapitalisierbar. Beiträge sind steuerlich absetzbar bis zu 27 566 € pro Jahr (2024).
Steuervorteil: 2024 sind 100 % der Beiträge von der Einkommensteuer absetzbar (stufenweise seit 2005). Die Rente wird im Alter nach dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung versteuert.
Im Vergleich zur freiwilligen DRV bietet die Rürup-Rente mehr Flexibilität bei den Einzahlungen und eine höhere Steuerabzugsgrenze, gewährt aber keinen Zugang zu den Rehabilitationsleistungen der DRV.
Die Künstlersozialkasse ist ein Sondersystem für selbständige Künstler und Publizisten in Deutschland. Sie fungiert als Quasi-Arbeitgeber.
Der Versicherte zahlt etwa 50 % des auf das geschätzte Einkommen berechneten Rentenbeitrags. Die KSK finanziert die andere Hälfte durch Beiträge der auftraggebenden Unternehmen (Künstlersozialabgabe, 5 % in 2024) und einen Bundeszuschuss.
Nutzen Sie die volle steuerliche Absetzbarkeit der Rürup-Rente (bis zu 27 566 €/Jahr), um Ihre Steuerlast zu senken und gleichzeitig Ihre Altersvorsorge aufzubauen.
Selbst mit Mindestbeiträgen (~96,72 €/Monat) erhalten Sie durch die freiwillige DRV Zugang zu Rehabilitationsleistungen und einem Grundstock an gesetzlicher Rente.
Setzen Sie nicht alles auf eine Karte: Kombinieren Sie Rürup-Rente, freiwillige DRV und gegebenenfalls eine private Lebensversicherung zur Absicherung Ihres Ruhestands.
Wenn Ihre Rente nicht ausreicht, bietet die Grundsicherung im Alter (~924 €/Monat) ein Sicherheitsnetz. Die Bedürftigkeitsprüfung ist streng, garantiert aber ein Existenzminimum.
Unsere KI berechnet Ihre Rentenansprüche in allen 27 EU-Ländern, einschließlich DRV, Rürup-Rente und KSK für Deutschland.
Kostenloses Diagnose startenErstellen Sie einen vollstandigen professionellen Businessplan mit kunstlicher Intelligenz.
Verfassen Sie automatisch die Satzung Ihres Unternehmens mit KI.
Bewerten Sie die Tragfahigkeit Ihres Grundungsprojekts mit einer personalisierten KI-Analyse.