Alles uber Sodra-Beitrage (VSD/PSD), kapitalgedeckte Rentenvorsorge und Optimierungsstrategien fur Selbststandige in Litauen.
Zuruck zum Renten-HubGesetzliches Rentenalter (2026)
Gesamte Sozialbeitrage
Staatlicher Zuschuss Saule 2
Monatliche Mindestrente
In Litauen wird die Rente von Selbststandigen (individualios veiklos vykdytojai) von der Sodra (Valstybinio socialinio draudimo fondo valdyba) verwaltet. Das System basiert auf drei Saulen: dem obligatorischen Umlageverfahren (Saule 1 Sodra), privaten kapitalgedeckten Pensionsfonds (Saule 2) und freiwilliger Vorsorge (Saule 3).
Die Sodra verwaltet das gesamte litauische Sozialversicherungssystem, einschliesslich der Erhebung von VSD- (staatliche Sozialversicherung) und PSD-Beitragen (Pflicht-Krankenversicherung). Alle Selbststandigen mit individueller Tatigkeit mussen sich registrieren und Beitrage zahlen.
Litauische Selbststandige zahlen Beitrage auf ihr Nettoeinkommen aus selbststandiger Tatigkeit:
| Rentenversicherung (pensiju draudimas): 15,78 % des Einkommens (Saule 1) |
| Krankenversicherung (PSD): 6,98 % des Einkommens |
Saule 2 (II pakopos pensiju fondai) ermoglicht Selbststandigen, uber private Fonds ein Alterskapital aufzubauen. Die Teilnahme ist fur Selbststandige freiwillig.
Funktionsweise: Der Teilnehmer zahlt 3 % seines Einkommens ein und der Staat fugt einen Zuschuss von 1,5 % hinzu. Die Mittel werden investiert und bei Renteneintritt als Rente ausgezahlt.
Saule 3 (III pakopos) ist vollstandig freiwillig. Die Beitrage sind bis zu 25 % des Jahreseinkommens steuerlich absetzbar. Die Mittel werden von Investmentgesellschaften oder Versicherern verwaltet.
Auch wenn es fur Selbststandige nicht verpflichtend ist, stellt der staatliche Zuschuss von 1,5 % eine sofortige Rendite dar. Lassen Sie diesen Vorteil nicht liegen.
Nutzen Sie den Steuerabzug (bis zu 25 % des Einkommens), um erganzende Ersparnisse aufzubauen und gleichzeitig Ihre Einkommensteuer zu senken.
Bei Tatigkeiten mit Gewerbeschein betragt die Grundlage 90 % des Nettoeinkommens, bei individueller Tatigkeit 50 %. Ihre Rente hangt direkt davon ab.
Die litauische Mindestrente (~263 EUR/Monat) ist niedrig. Kombinieren Sie alle drei Saulen, um einen angemessenen Lebensstandard im Ruhestand zu gewahrleisten.
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Kostenlose Diagnose startenJa. Alle Selbststandigen mit individueller Tatigkeit (individuali veikla) in Litauen mussen sich bei der Sodra registrieren und VSD- (Sozialversicherung) und PSD-Beitrage (Krankenversicherung) zahlen.
Die gesamten Pflichtbeitrage betragen ca. 19,5 % des Einkommens: 15,78 % fur die Rentenversicherung (pensiju draudimas) und 6,98 % fur die Krankenversicherung (PSD). Die Bemessungsgrundlage ist 90 % des Nettoeinkommens bei Gewerbeschein und 50 % bei individueller Tatigkeit.
Saule 2 ist fur Selbststandige freiwillig. Der Teilnehmer zahlt 3 % seines Einkommens in einen privaten Pensionsfonds ein und der Staat fugt 1,5 % Zuschuss hinzu. Die Mittel werden investiert und bei Renteneintritt als Rente ausgezahlt.
Die Mindest-Altersrente (senatvės pensija) in Litauen betragt ca. 263 EUR pro Monat fur Personen mit mindestens 15 Beitragsjahren. Fur eine volle Rente sind 32 Beitragsjahre erforderlich (Schwelle steigt schrittweise).
Das gesetzliche Rentenalter in Litauen lag 2024 bei 64 Jahren und 6 Monaten und steigt schrittweise bis auf 65 Jahre im Jahr 2026. Dieser Schwellenwert gilt fur Selbststandige und Arbeitnehmer gleichermassen.
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