Vollständige Liste der gesetzlichen Pflichtangaben (Richtlinie 2006/112/EG Art. 226) und nationale Besonderheiten: SIREN/SIRET, USt-IdNr., Partita IVA, NIF/CIF, ATCUD, Codice Destinatario, Verifactu, KSeF.
Kostenlose Diagnose startenEine konforme Rechnung in der EU muss drei Schichten kombinieren: (1) den gemeinsamen Kern aus MwSt-Richtlinie 2006/112/EG und EN 16931, überall identisch; (2) nationale Identifikatoren (SIREN, USt-IdNr., NIF…) je Land; (3) sektorielle oder besondere Angaben (Reverse Charge, Steuerbefreiung, Anti-Betrugsvorrichtungen wie ATCUD oder Verifactu). Eine fehlende Pflichtangabe führt zur Verweigerung des Vorsteuerabzugs beim Kunden und zu Bußgeldern für den Aussteller.
Art. 226 der Richtlinie 2006/112/EG — unmittelbar in allen Mitgliedstaaten anwendbar ohne weitere Umsetzung.
Lückenlose chronologische Nummerierung, freies Format aber ununterbrochene Serie pro Geschäftsjahr oder global.
Datum der Erstellung. Bei innergemeinschaftlichen Geschäften muss es das Datum des Steuertatbestands widerspiegeln.
Firmenname, vollständige Geschäftsanschrift, USt-IdNr., nationale Kennung (SIREN, USt-IdNr., P.IVA…).
Name/Firmenname, Anschrift, USt-IdNr. bei B2B innerhalb der EU (zwingend für Steuerbefreiung Art. 138).
Genaue Bezeichnung, Menge, Einheit, Nettoeinzelpreis je MwSt-Satz, eventuelle Rabatte.
Bemessungsgrundlage, Steuersatz und Steuerbetrag je anwendbarem Satz (7 %, 19 %, 20 %, 21 %, 25 %…).
Nettobetrag, MwSt-Betrag, Bruttobetrag in Rechnungswährung. Bei Fremdwährung: Umrechnung in nationale Währung.
Fälligkeit oder Frist, Modalitäten, Verzugszinssatz und Pauschale (40 € in Frankreich).
Nationale Identifikatoren und zusätzliche Pflichtangaben über den europäischen Kern hinaus.
Hauptkennung
UID-Nummer (ATU…)
Zusätzliche Angaben
Hauptkennung
BTW-nummer / numéro TVA (BE…)
Zusätzliche Angaben
Hauptkennung
ЕИК / VAT BG…
Zusätzliche Angaben
Hauptkennung
OIB (11 digits)
Zusätzliche Angaben
Hauptkennung
VAT CY…
Zusätzliche Angaben
Hauptkennung
DIČ (CZ…) + IČO
Zusätzliche Angaben
Hauptkennung
CVR-nummer (8 digits)
Zusätzliche Angaben
Hauptkennung
KMKR (EE…)
Zusätzliche Angaben
Hauptkennung
Y-tunnus + VAT (FI…)
Zusätzliche Angaben
Hauptkennung
SIREN/SIRET + N° TVA intracommunautaire (FR…)
Zusätzliche Angaben
Hauptkennung
USt-IdNr. (DE…) ou Steuernummer
Zusätzliche Angaben
Hauptkennung
ΑΦΜ + VAT EL…
Zusätzliche Angaben
Hauptkennung
Adószám (8-2-2 digits)
Zusätzliche Angaben
Hauptkennung
VAT (IE…)
Zusätzliche Angaben
Hauptkennung
Partita IVA + Codice Fiscale
Zusätzliche Angaben
Hauptkennung
PVN (LV…) + Reģ. Nr.
Zusätzliche Angaben
Hauptkennung
PVM (LT…) + įmonės kodas
Zusätzliche Angaben
Hauptkennung
TVA (LU…)
Zusätzliche Angaben
Hauptkennung
VAT (MT…)
Zusätzliche Angaben
Hauptkennung
BTW-id (NL…B01) + KVK-nummer
Zusätzliche Angaben
Hauptkennung
NIP (PL…) + REGON
Zusätzliche Angaben
Hauptkennung
NIF / NIPC (PT…)
Zusätzliche Angaben
Hauptkennung
CUI / CIF (RO…)
Zusätzliche Angaben
Hauptkennung
IČ DPH (SK…) + IČO
Zusätzliche Angaben
Hauptkennung
ID za DDV (SI…) + Matična št.
Zusätzliche Angaben
Hauptkennung
NIF / CIF (ES…)
Zusätzliche Angaben
Hauptkennung
Org.nr + VAT (SE…01)
Zusätzliche Angaben
Eine unvollständige Rechnung setzt den Aussteller Bußgeldern aus (15 € pro fehlender Angabe in Frankreich, gedeckelt bei 25 % des Bruttobetrags), führt zur Verweigerung des Vorsteuerabzugs beim Kunden und zum Risiko der Zahlungsanfechtung. Bei systematischer Auslassung kann die Verwaltung den Vorgang umqualifizieren und MwSt-Nachforderungen mit Zinsen und Zuschlägen verlangen. Clearance-Systeme (Italien SDI, Polen KSeF, Ungarn NAV) lehnen die Registrierung der Rechnung schlicht ab.
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Kostenlose Diagnose startenBei MwSt-Pflicht führt das Fehlen der USt-IdNr. zu einem Bußgeld (15 € pro Rechnung in Frankreich, gedeckelt bei 25 % brutto) und zur Verweigerung des Vorsteuerabzugs durch den Kunden. Bei Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG in Deutschland) ist stattdessen der entsprechende Hinweis 'Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet' Pflicht.
In Deutschland: empfohlen, nicht zwingend (BGB § 286). In Frankreich: Pflicht (Art. L441-10 Code de commerce). Wenn angegeben, muss der Satz mindestens dem 3-fachen des gesetzlichen Zinssatzes entsprechen. Die EU-Richtlinie 2011/7/EU verlangt ähnliche Angaben in allen Mitgliedstaaten.
Für innergemeinschaftliche B2B-Vorgänge: ja, EN 16931 ist mehrsprachig konzipiert. Für inländische Vorgänge fordern einige Länder (Frankreich, Italien) die Landessprache oder eine zweisprachige Fassung. Technische Angaben (USt-IdNr., Ländercodes) bleiben im lateinischen Alphabet.
Kleinunternehmer nach § 19 UStG (DE): Hinweis 'Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet' obligatorisch. Steuernummer oder USt-IdNr. anzugeben. Handelsregister nur bei Kaufleuten, Kammerzugehörigkeit bei Handwerkern. Geschäftsführer bei GmbH/UG.
Die Proforma-Rechnung ist ein detaillierter Kostenvoranschlag ohne steuerliche oder buchhalterische Wirkung. Sie darf KEINE fortlaufende Rechnungsnummer tragen und muss klar 'Proforma' kennzeichnen. Sie löst keine Umsatzsteuer aus und kann nicht als Beleg für den Vorsteuerabzug dienen.